Schulmilch: einheitliche Dosierung

Wir wollten, dass sich durch die neue Bestimmung bei den Schulmilchauflagen sowohl für unsere Kunden, die die Schulmilchförderung in Anspruch nehmen als auch für unsere Kunden, die die Schulmilchsorten anderweitig einsetzen bzw. nicht am Förderungsprogramm teilnehmen, so wenig wie möglich ändert.
Mit dem Beginn des Schuljahres 2022/23 ist die letzte Stufe der Zuckerreduktion in Milchmischprodukten, welche in Schulen verkauft und wofür eine Schulmilchförderung beantragt werden kann, in Kraft getreten. Seit September 2022 sind nur mehr max. 3,5% Gesamtzucker (zugesetzt inkl. Fruchtzucker) im Endprodukt bei förderfähigen Schulmilchprodukten erlaubt. 

 

Deshalb haben wir aufwändige Rezepturumstellungen vermieden und uns dazu entschlossen, die bestehenden Zusammensetzungen unserer Schulmilchsorten (konventionell und BIO) beizubehalten und nur die Dosierung von 10% auf 7,7% zu reduzieren. Bei dieser geringeren Dosierung wird die erlaubte Schulmilch-Förder-Obergrenze von 35 g Gesamtzucker im Endprodukt eingehalten und der gewohnte Geschmack bleibt einigermaßen bestehen. Die neue, einheitliche Dosierung von 7,7% steht auch auf den Spezifikationen aller Schulmilchsorten.


Für die Kunden, die nicht um die Schulmilchförderung ansuchen bzw. unsere Schulmilchsorten anderweitig einsetzen, bleibt alles beim Alten. Sie können ihren Konsumenten weiterhin mit 10% Dosierung den bewährten Geschmack anbieten. Einzig bei der Zubereitung Kakao Schulmilch musste die Rezeptur geändert werden.

Deshalb gibt es seit 1. September 2022 die Schulmilch-Zubereitung Kakao mit neuer Rezeptur (KAMK 384559) und neuer Dosierung. Die neue Rezeptur musste her, da bei einer geringeren Dosierung der alten Kakao-Rezeptur der Magerkakaoanteil im Endprodukt (mindestens 1,2%) für eine Förderung zu niedrig war. Diese ist so gestaltet, dass sie - wie die anderen Schulmilchsorten - mit 7,7% dosiert werden kann.
22.2.2023