Die neue BIO-Verordnung 2022

Ab dem 1. Jänner 2022 dürfen in den BIO-Rezepturen nur mehr natürliche X (Frucht) Aromen eingesetzt werden und alle Stabilisatoren müssen aus biologischer Produktion stammen.



Das anspruchsvolle Vorjahr hat in unserem BIO-Sortiment sehr positive Spuren hinterlassen. Wir sehen uns darin bestätigt, dass Konsumenten in schwierigen Zeiten verstärkt zu natürlichen Produkten greifen und bereit sind für ein "sauberes" Produkt sowie eine nachhaltige Produktion mehr zu bezahlen.

Für BIO-Fruchtzubereitungen gibt es auch eine neue Verordnung, die ab 1. Jänner 2022 in Kraft tritt. Für dieses Datum hat man sich kurzfristig entschieden, nachdem lange Zeit eine Gültigkeit ab 1. Jänner 2021 vorgesehen war.

Die größten Auswirkungen auf unsere Rezepturen ergeben sich durch die neuen Vorgaben bezüglich Aromen. Demnach werden nur noch natürliche X (Frucht) Aromen (definiert in VO 1334/2008 Artikel 16 [4]) und Extrakte in biologischer und nicht-biologischer Form als Bestandteil in unseren Fruchtzubereitungen erlaubt sein. Weiters müssen Aromen zukünftig auch bei der Berechnung des Verhältnisses biologischer landwirtschaftlicher Zutaten zu nicht-biologischen landwirtschaftlichen Zutaten berücksichtigt werden. Nimmt man nun als Beispiel eine Marillenfruchtzubereitung, dann muss das zugesetzte natürliche Marillen (Aprikosen)-Aroma ein sogenanntes "95/5 Aroma" sein. Das bedeutet, es müssen mindestens 95 Gewichtsprozent dieses Aromas aus der Marille (Aprikose) stammen und maximal 5 Gewichtsprozent dürfen zum Zweck der Abrundung (nicht zur Verstärkung) des Aromas aus anderen natürlichen Quellen hinzugefügt werden dürfen.

Außerdem gibt es einen Neuentwurf der Anhänge VIII und IX der BIO-Durchführungsverordnung, welche die Verwendung erlaubter Zusatzstoffe betreffen. Dieser Entwurf sieht vor, dass auch die Stabilisierungsmittel aus biologischer Produktion stammen müssen und kein Einsatz von nicht-biologischer Wachsmaisstärke und vielen anderen Zutaten in biologischen Erzeugnissen mehr möglich ist. Für unsere Rezepturen bedeutet das, dass die Stabilisierungsmittel Johannisbrotkernmehl (E 410) und Wachsmaisstärke ab dem 1. Jänner 2022 aus biologischer Produktion stammen müssen, Pektin (E 440(I)) darf hingegen weiterhin in konventioneller Qualität verwendet werden. 

Diese Vorgaben haben wir als Anlass genommen, unsere gesamten BIO-Fruchtzubereitungen zu überprüfen und auch zu verbessern. Um Ihnen Zeit und Energie bei der Neugestaltung Ihrer Verpackung zu ersparen, haben wir beide Vorgaben auf einmal eingearbeitet und dazu noch die Dosierungen vereinheitlicht (20% bei Fruchtzubereitungen ohne Fruchtstücke, 22% bei Fruchtzubereitungen mit Fruchtstücken) sowie den zugesetzten Zucker bei einigen Sorten leicht reduziert. Bitte planen Sie diese Anpassungen in Ihrer Verpackungsbestellung (Becher, Platinen etc.) ein.

Wir haben nun fast alle BIO-Fruchtzubereitungen auf die neuen Rezepturen umgestellt, die Fruchtzubereitung Bratapfel kbA wird es ab 1. Oktober als Wintersaisonsorte mit neuer Rezeptur geben. Die Zubereitung Mocca kbA wurde Anfang des Jahres auf die neue Rezeptur 339955 geändert, wird jedoch aufgrund von Stabiliätsschwankungen wieder auf die alte Rezeptur 158387 (mit Johannisbrotkernmehl kbA) umgestellt. Produktspezifikationen für die neuen BIO-Zubereitungen senden wir Ihnen auf Anfrage gerne zu.


DIE NEU ADAPTIERTEN BIO-SORTEN FÜR JOGHURT IM ÜBERBLICK


FZ 344140 ERDBEERE kbA aromafrei (alt: 157925)
+ 7,6% mehr Frucht, mit Johannisbrotkernmehl kbA

FZ 335576 HEIDELBEERE kbA aromafrei (alt: 157937)
mit Johannisbrotkernmehl kbA

FZ 341400 HIMBEERE PÜREE kbA aromafrei (alt: 253612)
- 1% Dosierung

FZ 335677 KIRSCHE kbA mit Aroma (alt: 202091)
mit Johannisbrotkernmehl kbA

FZ 341407 MARILLE kbA mit Aroma (alt: 303774)
+ 4% Dosierung, mit natürlichem Aprikosenaroma

FZ 158387 MOCCA kbA aromafrei
 (alte Artikelnummer bleibt bestehen)
mit Johannisbrotkernmehl kbA

FZ 341477 ORANGE MARACUJA kbA mit Aroma (alt: 158391)
-2,3% Zucker, mit Johannisbrotkernmehl kbA, mit natürlichem Passionsfruchtaroma

FZ 346758 PFIRSICH MARILLE kbA aromafrei (alt: 158390)
+ 2% Dosierung, +5% mehr Frucht, - 4,8% Zucker

ZB 339959 VANILLE kbA mit Samen und Aroma (alt: 233709)
+ 0,1% Vanillepulver, - 1,1% Zucker, mit Wachsmaisstärke kbA

FZ 335579 WALDFRÜCHTE kbA aromafrei (alt: 158389)
mit Johannisbrotkernmehl kbA

FZ 339946 BRATAPFEL kbA aromafrei (alt: 273498) ab 1. Oktober 2021
- 1%, ohne Rosinen, weniger Zucker, mit Johannisbrotkernmehl kbA

17.6.2021